Fondax Unternehmensgruppe: OLG Karlsruhe verurteilt Treuhänderin und Anlageberater zu Schadenersatz

(Beschluss vom 02.11.2010, Az. 17 U 126/10; I. Instanz: LG Mosbach, Urteil vom 14.05.2010, Az. 2 O 258/09)

Das OLG Karlsruhe hat einem geschädigten Anleger, vertreten durch Herrn RA Kutz, vollen Schadenersatz gegen die Treuhänderin der Actona Premium Select GmbH & Co. KG und den Anlageberater zugesprochen.

Dem Kläger, der Geld für eine geplante Immobilienfinanzierung anlegen wollte, wurde vom Anlageberater eine mittelbare Kommanditbeteiligung bei der damaligen Fondax Premium Select GmbH & Co. KG (heute: Actona Premium Select GmbH & Co. KG) verkauft. Diese sollte nach den Angaben des Anlageberaters gegenüber einer Bank als Sicherheit für einen aufzunehmenden Kredit zur Immobilienfinanzierung geeignet sein. Der Emissionsprospekt wurde dem Kläger nachweislich nicht ausgehändigt. Eine Risikobelehrung über die erheblichen Gefahren einer Kommanditbeteiligung unterblieb.

Das LG Mosbach stellte erstinstanzlich klar, dass derartige Unternehmensbeteiligungen nicht als Sicherheit für Bankdarlehen geeignet sind und der Anlageberater unter anderem deswegen seine Verpflichtungen zur anleger- und anlagegerechten Aufklärung verletzt hat.

Das OLG Karlsruhe bestätigte das Urteil des LG Mosbach und sah in dem Verhalten des Anlageberaters eine grobe Verletzung seiner Aufklärungspflichten und verurteilte ihn und die Fondax Beteiligungstreuhand GmbH, die als Treuhänderin auftrat zum Schadensersatz. Als Treuhandkommanditistin hat sie für die falsche Anlageberatung des vor Ort tätigen Beraters einzustehen.

Anleger bei der Fondax Unternehmensgruppe wird daher angeraten, die Beteiligung anwaltlich überprüfen zu lassen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn RA Kutz – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bei Fragen zu Unternehmensbeteiligungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kutz gerne zur Verfügung.

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