Mandatsbedingnungen

1. Das Mandat
Eine Erteilung eines anwaltlichen Mandats zur Interessensvertretung oder Beratung kann sowohl auf dem schriftlichen als auch auf dem mündlichen Weg – auch per Telefon – erfolgen. Sollte Sie ein Mandat anbieten und die Kanzlei dieses Mandat annehmen, kommt ein dementsprechender Vertrag zustande.

Üblicherweise erfolgt eine Mandatserteilung durch Unterzeichnung einer Vollmacht oder eine Honorarvereinbarung. Dies ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung.

2. Das anwaltliche Honorar
Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich in der Regel nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühren werden nach dem anzusetzenden Gegenstandswert / Streitwert berechnet. Erfolgshonorare sind (noch) nicht erlaubt.

Bei einer außergerichtlichen Interessensvertretung ist der Anwalt seit dem 01.07.2006 eine freie Vereinbarung des Honorars möglich. Es besteht keine Bindung an einen Streitwert und einen damit verbundenen Gebührenrahmen mehr.

Bei einer gerichtlichen Interessensvertretung ist der Anwalt jedoch an die gesetzlichen Gebühren als Mindestgebühren nach dem RVG gebunden.

Über die voraussichtlich anfallenden Gebühren werden Sie selbstverständlich vor Mandatserteilung informiert.

Weitere Informationen zum RVG finden Sie hier (Link auf: http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html)

3. Die Rechtschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, wird vorab überprüft, ob Ihr Fall in den Deckungsbereich Ihres Rechtschutzversicherungsvertrages fällt.

4. Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, aus eigenen finanziellen Mitteln eine anwaltliche Beratung bezahlen zu können, so besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.

Für den Fall eines gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei einer Prozesskostenhilfe diese nur für den eigenen Anwalt gewährt wird.

5. Mandatsbearbeitung
Eine fundierte Erstberatung erfolgt regelmäßig innerhalb einer Woche. In dringenden Fällen oder in Fällen, in denen Fristen eingehalten werden müssen, wird im Mitteilung gebeten, sodass Ihr Mandat vorrangig bearbeitet werden kann.

6. Haftung
Eine erfolgreiche anwaltliche Beratung kann nur dann gewährleistet werden, wenn dem Anwalt der vollständige Sachverhalt und alle Tatsachen mitgeteilt werden.
Für Schäden aus Beratungsfehlern, die auf einer lückenhaften oder verfälschten Sachverhaltsschilderung beruhen, kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anwalts eine Haftung übernommen werden.

Die Haftung des Anwalts ist auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € pro Fall beschränkt.

Die Haftung für mündlich und fernmündlich erteilte Beratungen, die nicht das bestehende Mandatsverhältnis betreffen, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail, Internet) entstehen, ist ausgeschlossen.

7. Interessenskonflikt
Sollten die Kanzlei bereits mit Ihrem Gegner in einem Mandatsverhältnis stehen, so ist der Anwalt gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Beratung abzulehnen. Dies wird Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

8. Verschwiegenheit
Anwälte sind als Berufsträger von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln. Bei elektronischem Schriftverkehr per E-Mail kann eine Geheimhaltung jedoch nicht zu 100 % zugesichert werden.

9. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen der Mandatsführung erhoben und verwendet. Mit der Vergabe des Mandats an die Kanzlei bzw. mit der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten erklären Sie sich mit der Erhebung Ihrer Daten und der Verarbeitung dieser Daten einverstanden. Die der Kanzlei übersandten Dokumente werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert.