ALAG GmbH & Co KG: Hanseatisches OLG hält Emissionsprospekt der ALAG für falsch

Das Hanseatische OLG stellte nunmehr in einem Berufungsverfahren klar, dass es den Verkaufsprospekt der ALAG nicht für ausreichend erachtet. Der Prospekt kläre dabei nur unzureichend über das Risiko der Rückzahlung von Ausschüttungen als Kapitalersatzleistung hinsichtlich der Anlageformen „Classic“ und „Classic Plus“ auf. Die im Prospekt befindlichen Hinweise hielt das Hanseatische OLG für unverständlich.

Ein geschädigter Anleger hatte geklagt und berief sich unter anderem darauf, dass der Emissionsprospekt das Risiko, erhaltene Ausschüttungen im Rahmen der eingeleiteten Liquidation der ALAG wieder einzahlen zu müssen, nicht in ausreichendem Maße darstellt.

Da derzeit allein vor dem LG Hamburg wohl mehr als 1.000 Klagen geschädigter Anleger gegen die ALAG und verbundene Unternehmen rechtshängig sind, sollten Anleger ihre Beteiligung dringend – auch vor dem Hintergrund einer möglichen Verjährung der Ansprüche – prüfen lassen. Hierbei geht es nicht nur um Ansprüche gegen die ALAG, sondern auch gegen Treuhandgesellschafter, Vertriebsgesellschaften, Anlageberater und prospektverantwortliche Personen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn RA Kutz – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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